von DIGO.energy, eine Marke der p.digital gmbh, Friedrichstr. 123, 10117 Berlin, Deutschland, Telefon +49 30 4987666, eMail thg@digo.energy („Wir“, „Anbieter“)
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Vertragsabschlüsse, die unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande kommen, gleich ob über unsere Internetseite, auf Vermittlung durch einen Drittanbieter oder durch den Nutzer direkt oder im Rahmen einer Vertretung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) gleichermaßen Anwendung. Diese AGB finden auch Anwendung im Verhältnis zwischen uns und Anbietern, die unser Angebot auf eigenen elektronischen Diensten anbieten.
2.1. Registrierung. DIGO.energy betreibt eine Online-Plattform zum sog. Pooling (Ankauf und gebündelte Vermarktung) der Treibhausgasminderungsquote (“THG-Quote”). Das Geschäft des Anbieters beruht damit auf der am 1.1.2022 in Kraft getretenen Fassung der 38. BImSchV – Achtunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen).
Halter von reinen Elektrofahrzeugen (BEV), gleich ob diese Verbraucher oder Unternehmer sind (nachfolgend “Nutzer”), können auf der Internetseite www.digo.energy, nachfolgend “Plattform”, oder auf Seiten von Drittanbietern, soweit diese die hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbeziehen, ihre Fahrzeuge zunächst registrieren und die vom Fahrzeug generierte THG-Quote für die ausgewählte Anzahl von Kalenderjahren an den Anbieter abtreten (nachstehend das „Angebot DIGO.energy“).
Der Nutzer beauftragt in diesem Zusammenhang unter den nachstehenden Bedingungen den Anbieter mit der Vermarktung der für sein Elektrofahrzeug zutreffenden THG-Quote. Zug-um-Zug erhält der Nutzer vom Anbieter eine Vergütung unter den nachfolgend definierten Bedingungen ausbezahlt.
Alle auf der Plattform oder auf Internetseiten Dritter, die auf dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen Bezug nehmen, aufgeführten Angebote sind freibleibend und kein Angebot im Rechtssinne.
Um einen Vertragsabschluss zur Nutzung des Angebotes DIGO.energy nutzen zu können, ist zunächst eine Registrierung notwendig. Diese kann über die Plattform erfolgen oder bei Drittanbietern, die auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nehmen. Die Registrierung erfolgt unter den folgenden Voraussetzungen:
2.2. Durch den Abschluss des Vertrages berechtigt der Nutzer den Anbieter im Wege der Abtretung, die ihm übertragene und ermittelte THG-Quote (Ziffern 2.3. und 3) im eigenen Namen aus abgetretenem Recht und auf eigene Rechnung an Dritte zu vermarkten.
2.3. Anmeldung eines BEV
Der Nutzer hat ebenfalls bereits während des Registrierungsprozesses (Ziffer 2.1.) die Möglichkeit BEV nach Maßgabe dieser Ziffer anzumelden und dadurch die THG-Quote aus seinen Elektrofahrzeugen frühzeitig an den Anbieter zu übertragen (Ziffer 3). Auch in diesem Fall kommt ein Vertrag unter der Bedingung zustande, dass die schriftliche Bestätigung vorgelegt wird.
Der Nutzer kann sein BEV anmelden, indem er folgende Schritte durchführt:
Durch die Anmeldung des BEV tritt der Nutzer sein Recht zur Vermarktung der THG-Quote des betreffenden Elektrofahrzeugs für den Abtretungszeitraum (siehe nachstehend unter a, b und c) an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung unter der Bedingung an, dass die unter Ziffern 2, 2.1. – 2.3. genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Abtretungszeitraum ist abhängig von dem Zeitpunkt der Anmeldung des Elektrofahrzeugs und den bei der Anmeldung ausgewählten Anzahl abgetretener Jahre.
Ab dem 01.01.22 gilt folgendes: Falls das Fahrzeug im laufenden Kalenderjahr zugelassen wurde, beginnt der Abtretungszeitraum abweichend am 1. des Monats der Zulassung. Der Abtretungszeitraum endet gemäß der bei der Anmeldung ausgewählten Kalenderjahres.
Der Nutzer ist verpflichtet, die THG-Quote eines angemeldeten Elektrofahrzeugs für den Abtretungszeitraum weder an einen Dritten abzutreten noch das Recht zur Vermarktung der THG-Quote an einen Dritten abzutreten. Der Nutzer versichert, dass dies nicht erfolgt ist. Mit Ablauf des Abtretungszeitraumes wird das angemeldete Fahrzeug im Account des Nutzers automatisch vom Status “aktives Fahrzeug” auf „inaktives Fahrzeug“ umgestellt.
Mit der Abtretung stimmt der Nutzer der notwendigen Anmeldung der abgetretenen THQ-Quote sowohl beim Umweltbundesamt als auch der Anmeldung und Anträgen bei sonstigen Behörden, und der Übermittlung des Fahrzeugscheins sowie der Daten des Nutzers an entsprechende Dritte ausdrücklich zu.
Der Abtretungszeitraum eines aktiven Fahrzeuges kann vom Nutzer jederzeit um ein weiteres Jahr verlängert werden (nachfolgend „Verlängerung“). Diese erfolgt entweder durch:
Der Nutzer kann ebenfalls inaktive Fahrzeuge nach Ablauf des Abtretungszeitraumes reaktivieren (nachfolgend „Reaktivierung“). Durch die Reaktivierung des Fahrzeugs tritt der Nutzer erneut unwiderruflich sein Recht zur Vermarktung der THG-Quote des betreffenden Fahrzeugs für den neu ausgewählten Abtretungszeitraum an den Anbieter ab, der die Abtretung unter der Bedingung annimmt, dass die Voraussetzungen von Ziff. 2 – 2.3 erfüllt sind. Die Reaktivierung erfolgt genauso wie die Verlängerung.
Der Nutzer ist jederzeit dazu berechtigt, auf der Plattform angemeldete BEV wieder abzumelden. Die abgetretene THG-Quote steht auch in diesem Fall bis zum Ablauf des Abtretungszeitraums i.S.v. Ziff. 3 dem Anbieter zu. Das abgemeldete Fahrzeug wird nach Ablauf des Abtretungszeitraumes aus dem Account des Nutzers gelöscht. Eine Verlängerung oder Reaktivierung des abgemeldeten Fahrzeugs ist dann nicht mehr möglich. Der Nutzer kann das Fahrzeug allerdings erneut nach Maßgabe der Ziffer 2 auf der Plattform anmelden.
Der Anbieter wird dem Nutzer als Gegenleistung für die vorbeschriebene Abtretung eine Vergütung nach den folgenden Bestimmungen bezahlen (“Vergütung”).
Sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, ist eine Auszahlung generell erst möglich, wenn das Widerrufsrecht abgelaufen ist.
Sobald die an den Anbieter abgetretene THG-Quote für ein angemeldetes BEV durch den Anbieter verkauft wird und die Zahlung des Kaufpreises auf dem Konto des Anbieters eingegangen ist, steht dem Nutzer ein Anspruch auf eine Vergütung zu. Die Höhe der Vergütung wird bei der Anmeldung, Verlängerung oder Reaktivierung des Elektrofahrzeuges im Einzelfall oder nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen ermittelt.
Sollte es dem Anbieter nicht möglich sein die THG-Quote zu verkaufen, so hat der Nutzer keinen Anspruch auf eine Vergütung.
Die Höhe der tatsächlichen Vergütung hängt wie folgt vom Verkaufspreis der THG-Quote und der bei der Anmeldung des Elektrofahrzeuges vereinbarten Vergütung ab:
Der Vergütungsanspruch des Nutzers wird 4 Wochen nach dem Eingang der THQ Quote auf dem Konto des Anbieters fällig. Der Anbieter wird hierüber informieren.
Der vom Anbieter erzielte Verkaufserlös muss dem Nutzer nur bekannt gegeben werden, wenn dieser niedriger als die vereinbarte Vergütung ist.
Auszahlungen werden unter Verwendung der vom Nutzer hinterlegten Auszahlungsmethode geleistet. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Daten und ist entsprechend nicht haftbar bei fehlerhafter Eingabe dieser durch den Nutzer.
Der Anbieter bietet den Nutzern an, bei Dritten für das Angebot des Anbieters zu werben (“Freundschaftswerbung”). Voraussetzung hierfür ist ein Vertragsabschluss zwischen dem Anbieter und dem Nutzer (gem. Ziffer 2 dieser AGB). Im Anschluss an die Anmeldung erhält der Nutzer einen individuell generierten Einladungslink, welchen der Nutzer mit beliebig vielen Dritten teilen kann.
Ein Nutzer darf so viele Dritte als Nutzer werben, wie er möchte.
Ein Dritter gilt als erfolgreich durch den Nutzer geworben, sofern folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
Für jede erfolgreich abgeschlossen Freundschaftswerbung hat der Nutzer gegen den Anbieter Anspruch auf Zahlung eines Bonus. Die Höhe des Bonus ist variabel und ergibt sich aus den Angaben auf der Plattform im Zeitpunkt der Registrierung des Freundes. Die Auszahlung des Bonus erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 5 zusammen mit der nächsten Auszahlung der THG-Prämie des Nutzers.
Der Anbieter ist berechtigt, das Angebot zur Durchführung einer Freundschaftswerbung jederzeit zu beenden. Sofern ein Freund im Zeitpunkt der Beendigung des Programms bereits einen Vertrag abgeschlossen hat, entsteht der Anspruch auf Auszahlung des Bonus auch dann, wenn die Freundschaftswerbung erst nach Beendigung des Programms vollständig abgeschlossen wurde.
Der Anbieter ist außerdem dazu berechtigt, den Bonus auf Grundlage einer durchgeführten Freundschaftswerbung nicht gutzuschreiben und/oder den Account des Nutzers zu sperren, wenn dieser gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt oder der Verdacht besteht, dass der Nutzer sich selbst gegenüber Freundschaftswerbung betreibt, den Einladungslink für Zwecke nutzt, die nicht in diesen AGB als Freundschaftswerbung bezeichnet werden oder Fake-Accounts nutzt.
Ist ein Vertrag nach Maßgabe dieser AGB durch die Vermittlung eines Unternehmers zustande gekommen, erteilen Sie uns das Recht, diesem zum Zwecke der Abwicklung des Vertrages die FIN-Nummer Ihres Fahrzeuges, ohne einen Zusammenhang zu Ihren personenbezogenen Daten, zu übermitteln.
Der Nutzer kann den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen in Textform kündigen. Die Kündigung ist an die im Impressum angegebene Adresse oder E-Mail-Adresse zu richten. Eine Kündigung in Textform ist ausreichend.
Die Kündigung wird nach Eingang einer Kündigung erst wirksam, sobald der Abtretungszeitraum aller angemeldeten Fahrzeuge des Nutzers abgelaufen ist.
Beträgt der vereinbarte Abtretungszeitraum 3 Jahre, steht dem Nutzer vor dem Ende des zweiten Jahres ein Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des zweiten Jahres zu. Das Sonderkündigungsrecht ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende auszuüben. Für diesen Fall wird die Kündigung zum Ende des zweiten Vertragsjahres wirksam und nicht erst zum Ende des vereinbarten Abtretungszeitraumes.
Der Nutzer kann eine einmal übermittelte Kündigungserklärung jederzeit bis zum Zeitpunkt der Wirkung der Kündigung in Textform oder im Account des Nutzers zurücknehmen.
Der Anbieter hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Jahres ordentlich zu kündigen. Im Falle einer Kündigung endet das Vertragsverhältnis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
Sofern der Nutzer kein aktives BEV in seinem Account hat, kann der Anbieter den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten kündigen und den Account des Nutzers löschen. Die Kündigung wird automatisch widerrufen sofern der Nutzer eine Anmeldung, Verlängerung, oder Reaktivierung eines Elektrofahrzeuges durchführt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt auf Anbieterseite insbesondere vor wenn:
Beim Inkrafttreten der Kündigung ist der Anbieter berechtigt, alle Daten des Nutzers zu löschen, sofern diese nicht für Abrechnungs- oder Nachweiszwecke benötigt werden.
Für eine Haftung von/aus/auf Schadensersatz geltend unbeschadet der gesetzlichen Regelungen die folgenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen:
Wir haften, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten).
Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
Sofern wir gemäß Absatz 1f für einfache Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen rechnen mussten.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten nicht, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben oder wenn solche Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind oder für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder für gesetzliche Ansprüche.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.
Der Anbieter führt unregelmäßig unter dem Angebot “Spenden” freiwillige Spendenaktionen durch, an denen sich Nutzer freiwillig beteiligen können. Die Spendenfunktion setzt zunächst den Wunsch des Nutzers voraus, gemeinnützig tätige Vereine oder nachhaltige Projekte, die sodann im Einzelnen auf den Internetseiten vorgestellt werden, zu unterstützen und die Umsetzung dem Anbieter zu überlassen. Die Höhe einer Spende wird im Einzelfall festgelegt.
Wir erheben und speichern die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten unserer Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der bei uns online abrufbaren Datenschutzerklärung.
Sie erhalten jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Sie stimmen zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in elektronischer Form erfolgen kann.
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Bestelltext wird bei uns nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtbeziehungen zwischen DIGO.energy und unseren Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Vorschriften des Deutschen Internationalen Privatrechts.
Der Anbieter kann diese AGB jederzeit, für Nutzer nach einer Vorankündigung spätestens 6 Wochen vor Inkrafttreten, ändern. Die Ankündigung ist in Textform zu übermitteln. Dies gilt nicht für Änderungen der Vergütung, Hauptleistungspflichten, Laufzeit des Vertrags sowie Regelungen zur Kündigung. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn der Anbieter besonders hinweisen. Der Nutzer kann den Vertrag fristlos zu dem in der Vorankündigung genannten Änderungsdatum kündigen.
Diese AGB finden auch Anwendung, wenn der Nutzer auf den Auszahlungsbetrag ganz oder teilweise verzichtet.
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden der Anbieter eine der unwirksamen Regelung möglichst nahekommende Ersatzregelung treffen. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.
Ende der AGB
Stand Februar 2022
DIGO.energy
P.DIGITAL GMBH
HRB 193795 B Charlottenburg
Die Kooperation zwischen Launchpad und DIGO.energy ermöglicht Ihnen für ihre Kunden mit einem einfachen Antrag die THG-Quote für ein Elektro-Fahrzeug zu beantragen.
DIGO.energy wird die Abwicklung und Auszahlung für den Fahrzeughalter übernehmen.
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