ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

von DIGO.energy, eine Marke der p.digital gmbh, Friedrichstr. 123, 10117 Berlin, Deutschland, Telefon +49 30 4987666, eMail thg@digo.energy („Wir“, „Anbieter“)

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Vertragsabschlüsse, die unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande kommen, gleich ob über unsere Internetseite, auf Vermittlung durch einen Drittanbieter oder durch den Nutzer direkt oder im Rahmen einer Vertretung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) gleichermaßen Anwendung. Diese AGB finden auch Anwendung im Verhältnis zwischen uns und Anbietern, die unser Angebot auf eigenen elektronischen Diensten anbieten.

2. Zustandekommen eines Vertrages

2.1. Registrierung. DIGO.energy betreibt eine Online-Plattform zum sog. Pooling (Ankauf und gebündelte Vermarktung) der Treibhausgasminderungsquote (“THG-Quote”). Das Geschäft des Anbieters beruht damit auf der am 1.1.2022 in Kraft getretenen Fassung der 38. BImSchV – Achtunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen).

Halter von reinen Elektrofahrzeugen (BEV), gleich ob diese Verbraucher oder Unternehmer sind (nachfolgend “Nutzer”), können auf der Internetseite www.digo.energy, nachfolgend “Plattform”, oder auf Seiten von Drittanbietern, soweit diese die hiesigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbeziehen, ihre Fahrzeuge zunächst registrieren und die vom Fahrzeug generierte THG-Quote für die ausgewählte Anzahl von Kalenderjahren an den Anbieter abtreten (nachstehend das „Angebot DIGO.energy“).

Der Nutzer beauftragt in diesem Zusammenhang unter den nachstehenden Bedingungen den Anbieter mit der Vermarktung der für sein Elektrofahrzeug zutreffenden THG-Quote. Zug-um-Zug erhält der Nutzer vom Anbieter eine Vergütung unter den nachfolgend definierten Bedingungen ausbezahlt.

Alle auf der Plattform oder auf Internetseiten Dritter, die auf dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen Bezug nehmen, aufgeführten Angebote sind freibleibend und kein Angebot im Rechtssinne.

Um einen Vertragsabschluss zur Nutzung des Angebotes DIGO.energy nutzen zu können, ist zunächst eine Registrierung notwendig. Diese kann über die Plattform erfolgen oder bei Drittanbietern, die auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nehmen. Die Registrierung erfolgt unter den folgenden Voraussetzungen:

  • Als Nutzer registrieren können sich alle Personen, also Verbraucher, nachfolgend “Privatnutzer”, und Unternehmer, nachfolgend “Firmennutzer”.
  • Der Anbieter bietet seine Dienste und den Vertragsabschluss nur voll geschäftsfähigen natürliche Personen an. Zur Registrierung als Privatnutzer berechtigt ist daher nur jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU hat.
  • Im Fall von Firmennutzern ist zur Registrierung als Firmennutzer nur berechtigt, wer eine juristische Person oder Unternehmen im Sinne von § 14 BGB mit einem Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU ist. Hierbei muss beim Registrierungsprozess zusätzlich der Name der Firma sowie des gesetzlichen Vertreters angegeben werden. Die im Namen des Firmennutzers handelnde Person muss eine entsprechende gewerblich genutzte Firmen-Emailadresse verwenden. Die im Namen des Firmennutzers handelnde Person versichert mit der Registrierung, berechtigt zu sein, für den Firmennutzer handeln zu dürfen (Firmennutzer und Privatnutzer werden gleichermaßen als „Nutzer“ bezeichnet).
  • Der Nutzer ist nicht berechtigt, sich mehrfach mit unterschiedlichen persönlichen Daten zu registrieren, gleich ob als Privatnutzer, Firmennutzer oder im Falle einer Kombination.
  • Der Nutzer hat bei seiner Registrierung auf der Plattform für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben Sorge zu tragen. Der Nutzer ist zu jeder Zeit dazu verpflichtet, dem Anbieter etwaige Änderungen seiner Daten (insbesondere der Kontodaten) unverzüglich über seinen Account mitzuteilen bzw. die Daten im Account entsprechend anzupassen.
  • Die bloße Darstellung der Leistungen des Anbieters auf der Plattform stellt noch kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Die bloße Registrierung begründet keinen Vertragsabschluss. Die Registrierung ist kostenfrei.
  • Die Registrierung eines Nutzers auf der Plattform erfolgt durch die Eingabe der Daten des Nutzers in ein Online-Formular (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontodaten, etc.). Die Registrierung kann nur erfolgen, wenn der Nutzer durch Markieren des Feldes „Ich stimme den AGB der DIGO.energy zu“ bestätigt, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und sie inhaltlich akzeptiert. Durch das Absenden des Online-Formulars gibt der Nutzer ein Angebot auf Vertragsabschluss gegenüber dem Anbieter ab.
  • Sind die vorangestellten Bedingungen umgesetzt, wird der Anbieter die Registrierung per E-Mail an den Nutzer bestätigen. Erst mit dem Eingang der Bestätigung des Anbieters kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Nutzer auf der Basis dieser AGB zustande. Der Anbieter räumt dem Nutzer schon vor dem Eingang der Bestätigung die Möglichkeit ein, Fahrzeuge – wie nachstehend geregelt – anzumelden.
  • Durch den Abschluss der Anmeldung erhält der Nutzer die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge („BEV“) nach Maßgabe von Ziffer 2.3. anzumelden und dadurch die THG-Quote aus seinen Elektrofahrzeugen an den Anbieter durch Abtretung zu übertragen (Ziffer 3).

 

2.2. Durch den Abschluss des Vertrages berechtigt der Nutzer den Anbieter im Wege der Abtretung, die ihm übertragene und ermittelte THG-Quote (Ziffern 2.3. und 3) im eigenen Namen aus abgetretenem Recht und auf eigene Rechnung an Dritte zu vermarkten.

2.3. Anmeldung eines BEV

Der Nutzer hat ebenfalls bereits während des Registrierungsprozesses (Ziffer 2.1.) die Möglichkeit BEV nach Maßgabe dieser Ziffer anzumelden und dadurch die THG-Quote aus seinen Elektrofahrzeugen frühzeitig an den Anbieter zu übertragen (Ziffer 3). Auch in diesem Fall kommt ein Vertrag unter der Bedingung zustande, dass die schriftliche Bestätigung vorgelegt wird.

Der Nutzer kann sein BEV anmelden, indem er folgende Schritte durchführt:

  • Ausfüllen aller Felder im Formular „Prämie anfordern“ auf der Plattform.
  • Hochladen eines Scans oder eines Fotos der Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I des Elektrofahrzeugs gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1528) geändert worden ist (nachfolgend „Fahrzeugschein“) auf der Plattform. Der Anbieter hält hierfür eine Hochladefunktion auf der Plattform bereit.
  • Der Nutzer kann beliebig viele BEV auf der Plattform anmelden. Die Anmeldung eines BEV kann gleichwohl nur angemeldet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Im Fahrzeugschein des BEV ist bei der Kraftstoffart (Feld P.3) „Elektro“ und
  • der Kraftstoffcode (Feld 10) Code „“0004“ ausgewiesen;
  • Der Nutzer ist auf dem Fahrzeugschein als Halter des Elektrofahrzeugs ausgewiesen.
  • Der Nutzer versichert mit Abschluss dieser Schritte, dass er im Rahmen der Anmeldung sämtliche Daten nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß angibt und die Daten in keinerlei Weise verfälscht oder manipuliert worden sind.
  • Sollte ein Nutzer bewusst und vorsätzlich falsche Angaben machen und dem Anbieter entstehen hierdurch Schäden, so ist der Nutzer zu Schadensersatz gegenüber dem Anbieter verpflichtet.
  • Der Anbieter überprüft anschließend den Fahrzeugschein sowie die Daten des Nutzers und verschickt im Falle einer positiven Prüfung eine Bestätigung der Anmeldung des Elektrofahrzeugs an den Nutzer.
  • Der Nutzer ist verpflichtet, sollte er nicht mehr Halter eines auf der Plattform angemeldeten BEV sein, das BEV auf der Plattform abzumelden. Die abgetretene THG-Quote bleibt bis zum Tag der Ummeldung i.S.v. Ziff. 3 Ziff. 1 bei dem Anbieter.

3. Abtretung und Laufzeit

Durch die Anmeldung des BEV tritt der Nutzer sein Recht zur Vermarktung der THG-Quote des betreffenden Elektrofahrzeugs für den Abtretungszeitraum (siehe nachstehend unter a, b und c) an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung unter der Bedingung an, dass die unter Ziffern 2, 2.1. – 2.3. genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Abtretungszeitraum ist abhängig von dem Zeitpunkt der Anmeldung des Elektrofahrzeugs und den bei der Anmeldung ausgewählten Anzahl abgetretener Jahre.

Ab dem 01.01.22 gilt folgendes: Falls das Fahrzeug im laufenden Kalenderjahr zugelassen wurde, beginnt der Abtretungszeitraum abweichend am 1. des Monats der Zulassung. Der Abtretungszeitraum endet gemäß der bei der Anmeldung ausgewählten Kalenderjahres.

Der Nutzer ist verpflichtet, die THG-Quote eines angemeldeten Elektrofahrzeugs für den Abtretungszeitraum weder an einen Dritten abzutreten noch das Recht zur Vermarktung der THG-Quote an einen Dritten abzutreten. Der Nutzer versichert, dass dies nicht erfolgt ist. Mit Ablauf des Abtretungszeitraumes wird das angemeldete Fahrzeug im Account des Nutzers automatisch vom Status “aktives Fahrzeug” auf „inaktives Fahrzeug“ umgestellt.

Mit der Abtretung stimmt der Nutzer der notwendigen Anmeldung der abgetretenen THQ-Quote sowohl beim Umweltbundesamt als auch der Anmeldung und Anträgen bei sonstigen Behörden, und der Übermittlung des Fahrzeugscheins sowie der Daten des Nutzers an entsprechende Dritte ausdrücklich zu.

Der Abtretungszeitraum eines aktiven Fahrzeuges kann vom Nutzer jederzeit um ein weiteres Jahr verlängert werden (nachfolgend „Verlängerung“). Diese erfolgt entweder durch:

  1. das erneute Hochladen des Fahrzeugscheines; oder
  2. durch die Bestätigung des Nutzers, dass der bestehende Fahrzeugschein unverändert und weiterhin gültig ist.

Der Nutzer kann ebenfalls inaktive Fahrzeuge nach Ablauf des Abtretungszeitraumes reaktivieren (nachfolgend „Reaktivierung“). Durch die Reaktivierung des Fahrzeugs tritt der Nutzer erneut unwiderruflich sein Recht zur Vermarktung der THG-Quote des betreffenden Fahrzeugs für den neu ausgewählten Abtretungszeitraum an den Anbieter ab, der die Abtretung unter der Bedingung annimmt, dass die Voraussetzungen von Ziff. 2 – 2.3 erfüllt sind. Die Reaktivierung erfolgt genauso wie die Verlängerung.

4. Abmeldung

Der Nutzer ist jederzeit dazu berechtigt, auf der Plattform angemeldete BEV wieder abzumelden. Die abgetretene THG-Quote steht auch in diesem Fall bis zum Ablauf des Abtretungszeitraums i.S.v. Ziff. 3 dem Anbieter zu. Das abgemeldete Fahrzeug wird nach Ablauf des Abtretungszeitraumes aus dem Account des Nutzers gelöscht. Eine Verlängerung oder Reaktivierung des abgemeldeten Fahrzeugs ist dann nicht mehr möglich. Der Nutzer kann das Fahrzeug allerdings erneut nach Maßgabe der Ziffer 2 auf der Plattform anmelden.

5. Zahlung an den Nutzer

Der Anbieter wird dem Nutzer als Gegenleistung für die vorbeschriebene Abtretung eine Vergütung nach den folgenden Bestimmungen bezahlen (“Vergütung”).

Sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, ist eine Auszahlung generell erst möglich, wenn das Widerrufsrecht abgelaufen ist.

Sobald die an den Anbieter abgetretene THG-Quote für ein angemeldetes BEV durch den Anbieter verkauft wird und die Zahlung des Kaufpreises auf dem Konto des Anbieters eingegangen ist, steht dem Nutzer ein Anspruch auf eine Vergütung zu. Die Höhe der Vergütung wird bei der Anmeldung, Verlängerung oder Reaktivierung des Elektrofahrzeuges im Einzelfall oder nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen ermittelt.

Sollte es dem Anbieter nicht möglich sein die THG-Quote zu verkaufen, so hat der Nutzer keinen Anspruch auf eine Vergütung.

Die Höhe der tatsächlichen Vergütung hängt wie folgt vom Verkaufspreis der THG-Quote und der bei der Anmeldung des Elektrofahrzeuges vereinbarten Vergütung ab:

  1. Liegt der Verkaufspreis der THG-Quote unter der vereinbarten Vergütung liegt, so steht dem Nutzer der gesamte Verkaufserlös zu.
  2. Liegt der Verkaufspreis der THG-Quote über der vereinbarten Vergütung liegt, so steht dem Nutzer die vereinbarte Vergütung zu.

Der Vergütungsanspruch des Nutzers wird 4 Wochen nach dem Eingang der THQ Quote auf dem Konto des Anbieters fällig. Der Anbieter wird hierüber informieren.

Der vom Anbieter erzielte Verkaufserlös muss dem Nutzer nur bekannt gegeben werden, wenn dieser niedriger als die vereinbarte Vergütung ist.

Auszahlungen werden unter Verwendung der vom Nutzer hinterlegten Auszahlungsmethode geleistet. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Daten und ist entsprechend nicht haftbar bei fehlerhafter Eingabe dieser durch den Nutzer.

6. Freunde-werben-Freunde

Der Anbieter bietet den Nutzern an, bei Dritten für das Angebot des Anbieters zu werben (“Freundschaftswerbung”). Voraussetzung hierfür ist ein Vertragsabschluss zwischen dem Anbieter und dem Nutzer (gem. Ziffer 2 dieser AGB). Im Anschluss an die Anmeldung erhält der Nutzer einen individuell generierten Einladungslink, welchen der Nutzer mit beliebig vielen Dritten teilen kann.

Ein Nutzer darf so viele Dritte als Nutzer werben, wie er möchte.

Ein Dritter gilt als erfolgreich durch den Nutzer geworben, sofern folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  1. Der Freund hat über den Einladungslink einen Vertrag mit dem Anbieter nach Maßgabe der Ziffer 2 abgeschlossen. Wenn der Vertragsschluss nicht über den Einladungslink des werbenden Nutzers erfolgt, kann keine Zuordnung des Vertragsschlusses zum werbenden Nutzer mehr vorgenommen werden. Eine nachträgliche Zuordnung ist nicht möglich.
  2. Der Freund lebt nicht im selben Haushalt, bzw. arbeitet nicht im selben Unternehmen, wie der Nutzer.
  3. Der Freund hat innerhalb von sechs Monaten nach dem Vertragsschluss zwischen dem Freund und dem Anbieter ein Elektrofahrzeug nach Maßgabe der Ziffer 2.4. angemeldet.
  4. Die THG-Quote des angemeldeten Elektrofahrzeugs des Freundes konnte durch den Anbieter an Dritte vermarktet werden.

Für jede erfolgreich abgeschlossen Freundschaftswerbung hat der Nutzer gegen den Anbieter Anspruch auf Zahlung eines Bonus. Die Höhe des Bonus ist variabel und ergibt sich aus den Angaben auf der Plattform im Zeitpunkt der Registrierung des Freundes. Die Auszahlung des Bonus erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 5 zusammen mit der nächsten Auszahlung der THG-Prämie des Nutzers.

Der Anbieter ist berechtigt, das Angebot zur Durchführung einer Freundschaftswerbung jederzeit zu beenden. Sofern ein Freund im Zeitpunkt der Beendigung des Programms bereits einen Vertrag abgeschlossen hat, entsteht der Anspruch auf Auszahlung des Bonus auch dann, wenn die Freundschaftswerbung erst nach Beendigung des Programms vollständig abgeschlossen wurde.

Der Anbieter ist außerdem dazu berechtigt, den Bonus auf Grundlage einer durchgeführten Freundschaftswerbung nicht gutzuschreiben und/oder den Account des Nutzers zu sperren, wenn dieser gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt oder der Verdacht besteht, dass der Nutzer sich selbst gegenüber Freundschaftswerbung betreibt, den Einladungslink für Zwecke nutzt, die nicht in diesen AGB als Freundschaftswerbung bezeichnet werden oder Fake-Accounts nutzt.

Ist ein Vertrag nach Maßgabe dieser AGB durch die Vermittlung eines Unternehmers zustande gekommen, erteilen Sie uns das Recht, diesem zum Zwecke der Abwicklung des Vertrages die FIN-Nummer Ihres Fahrzeuges, ohne einen Zusammenhang zu Ihren personenbezogenen Daten, zu übermitteln.

7. Vertragsbeendigung

Der Nutzer kann den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen in Textform kündigen. Die Kündigung ist an die im Impressum angegebene Adresse oder E-Mail-Adresse zu richten. Eine Kündigung in Textform ist ausreichend.

Die Kündigung wird nach Eingang einer Kündigung erst wirksam, sobald der Abtretungszeitraum aller angemeldeten Fahrzeuge des Nutzers abgelaufen ist.

Beträgt der vereinbarte Abtretungszeitraum 3 Jahre, steht dem Nutzer vor dem Ende des zweiten Jahres ein Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des zweiten Jahres zu. Das Sonderkündigungsrecht ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende auszuüben. Für diesen Fall wird die Kündigung zum Ende des zweiten Vertragsjahres wirksam und nicht erst zum Ende des vereinbarten Abtretungszeitraumes.

Der Nutzer kann eine einmal übermittelte Kündigungserklärung jederzeit bis zum Zeitpunkt der Wirkung der Kündigung in Textform oder im Account des Nutzers zurücknehmen.

Der Anbieter hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Jahres ordentlich zu kündigen. Im Falle einer Kündigung endet das Vertragsverhältnis zum Ablauf der Kündigungsfrist.

Sofern der Nutzer kein aktives BEV in seinem Account hat, kann der Anbieter den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten kündigen und den Account des Nutzers löschen. Die Kündigung wird automatisch widerrufen sofern der Nutzer eine Anmeldung, Verlängerung, oder Reaktivierung eines Elektrofahrzeuges durchführt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt auf Anbieterseite insbesondere vor wenn:

  1. Der Nutzer sich mehr als einmal auf der Plattform registriert.
  2. Der Nutzer gegen den Inhalt dieser AGB verstößt.
  3. Der Nutzer die THG-Quote an andere Parteien überträgt.

Beim Inkrafttreten der Kündigung ist der Anbieter berechtigt, alle Daten des Nutzers zu löschen, sofern diese nicht für Abrechnungs- oder Nachweiszwecke benötigt werden.

 

8. Schadensersatzhaftung

 

Für eine Haftung von/aus/auf Schadensersatz geltend unbeschadet der gesetzlichen Regelungen die folgenden Haftungsausschlüsse und Beschränkungen:

Wir haften, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten).

Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

Sofern wir gemäß Absatz 1f für einfache Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen rechnen mussten.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten nicht, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben oder wenn solche Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind oder für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder für gesetzliche Ansprüche.

Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.

9. Bedingungen Spendenfunktion

Der Anbieter führt unregelmäßig unter dem Angebot “Spenden” freiwillige Spendenaktionen durch, an denen sich Nutzer freiwillig beteiligen können. Die Spendenfunktion setzt zunächst den Wunsch des Nutzers voraus, gemeinnützig tätige Vereine oder nachhaltige Projekte, die sodann im Einzelnen auf den Internetseiten vorgestellt werden, zu unterstützen und die Umsetzung dem Anbieter zu überlassen. Die Höhe einer Spende wird im Einzelfall festgelegt.

10. Datenschutz

Wir erheben und speichern die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten unserer Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der bei uns online abrufbaren Datenschutzerklärung.

Sie erhalten jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Sie stimmen zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in elektronischer Form erfolgen kann.

11. Alternative Streitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12. Vertragssprache/Speicherung des Bestelltextes

Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Bestelltext wird bei uns nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden.

13. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtbeziehungen zwischen DIGO.energy und unseren Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Vorschriften des Deutschen Internationalen Privatrechts.

14. Sonstiges

Der Anbieter kann diese AGB jederzeit, für Nutzer nach einer Vorankündigung spätestens 6 Wochen vor Inkrafttreten, ändern. Die Ankündigung ist in Textform zu übermitteln. Dies gilt nicht für Änderungen der Vergütung, Hauptleistungspflichten, Laufzeit des Vertrags sowie Regelungen zur Kündigung. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn der Anbieter besonders hinweisen. Der Nutzer kann den Vertrag fristlos zu dem in der Vorankündigung genannten Änderungsdatum kündigen.

Diese AGB finden auch Anwendung, wenn der Nutzer auf den Auszahlungsbetrag ganz oder teilweise verzichtet.

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden der Anbieter eine der unwirksamen Regelung möglichst nahekommende Ersatzregelung treffen. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.

Ende der AGB

Stand Februar 2022